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An unserer Schule sind - gemäß
den Vorgaben des Bildungsplans - für die Schülerinnen
der 8. Klasse ein Sozialpraktikum Pflicht. Dadurch soll
bei unseren Schülerinnen das Verantwor- tungsbewußtsein
im Umgang mit Menschen geweckt und gefördert werden
sowie ihre Sozial- kompetenz gestärkt werden.
Neben sozialem Denken, Urteilen und
Handeln sollen die Schülerinnen erfahren, dass
sie als Person wichtig sind und gebraucht werden. Daher
muss jede Schülerin ein ca. 12-stündiges Praktikum
in einer sozialen Einrichtung absolvieren. Die Mädchen
können sich in den unter- schiedlichesten sozialen
Bereichen engagieren. Sie sind in dieser Zeit über
die Schule ver- sichert. Die Praktikumsplätze werden
teilweise von unserer Schule angeboten, können
aber auch von den Schülerinnen auf eigene Faust
gesucht werden. Die Koordination und Vorberei- tung
des Praktikums findet im Rahmen des Religions- und Ethikunterrichts
statt. Während des Praktikums steht den Mädchen
und der durchführenden sozialen Einrichtung ein
betreuender Lehrer als Ansprechpartner zur Verfügung.
Den Durchführungszeitraum (meist in den Ferien)
entnehmen die Schülerinnen den Projektausschreibung
oder vereinbaren ihn mit der selbst organisierten Praktikumsstelle.
Während des Praktikums erstellen
die Mädchen eine Projektmappe, die später
wesentlich in die Bewertung des Projekts mit einfließt.
Diese muss beim betreuenden Lehrer abgegeben werden.
Am Ende des Schuljahrs erhalten die Schülerinnen
eine verbale Beurteilung und eine Ziffernote für
TOP SE als Beiblatt zum Endjahreszeugnis.
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